Beratungsgrundsätze des Berufsverbands "Die KMU-Berater – Bundesverband freier Berater e.V." (KMU-Beraterverband) Beratungsgrundsätze
Seit 2019 bin ich aktives Mitglied im KMU-Beraterverband. Wer Mitglied im Verband werden will, muss strenge Qualitätsanforderungen erfüllen.
Gemäß § 5 (2) der Satzung des Berufsverbands „Die KMU-Berater – Bundesverband freier Berater e.V.“ halten die Mitglieder des Verbands die folgenden Beratungsgrundsätze ein:
1. Die Berater nehmen nur Beratungsaufträge an, für die sie qualifiziert sind.
2. Die Berater bilden sich regelmäßig weiter und nehmen mindestens einmal jährlich an einer Beraterschulung des Verbandes oder einer vergleichbaren Maßnahme eines
anderen Bildungsträgers teil. Der Nachweis darüber wird jährlich dem Verband gegenüber erbracht.
3. Die Berater schließen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensberater ab. Der Nachweis darüber wird jährlich dem Verband gegenüber
erbracht.
4. Die Berater arbeiten auf der Basis eines angemessenen Qualitätsstandards. Der Nachweis darüber wird jährlich dem Verband gegenüber erbracht. Der Nachweis kann
erbracht werden entweder durch eine externe Zertifizierung (zum Beispiel nach ISO DIN EN 9011) oder durch einen Eigennachweis mit Beschreibung der angewendeten Qualitätsstandards (zum Beispiel
gemäß dem „Leitfaden zur Erstellung eines eigenen Qualitätsnachweises“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
5. Die Beratung ist unabhängig und objektiv.
6. Die Berater beachten die Vertraulichkeit der Geschäftsinformationen ihrer Kunden.
7. Die Beratung entspricht den gesicherten Erkenntnissen der Branche und den Bedürfnissen des Kunden.
8. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage transparenter Auftragsinhalte und angemessener Kosten.
9. Der Kunde erhält auf Wunsch mit der Endabrechnung einen Beratungsbericht, der in einer für den Kunden nachvollziehbaren und schlüssigen Form die
Beratungsergebnisse enthält.